Top-Ergebnis bei der Barrierefreiheit
Abgesehen vom Gemeindeamt glänzen öffentliche Gebäude Lilienfelds mit Auffahrten und Aufzügen. LILIENFELD (mg). Ab Anfang 2016 darf es laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung von körperlich beeinträchtigten Personen mehr geben. Das bedeutet zum Teil umfangreiche Umbauten. Gefahr von Klagen Denn im schlimmsten Fall können von den Betroffenen Schadenersatzforderungen gestellt werden. Wir haben uns deshalb umgesehen, wie es in öffentlichen...