Der Zustand der Bikes verbesserte sich in den letzten Jahren deutlich
Ein Resümee nach über 26.000 überprüften Kinderrädern an österreichischen Schulen In der Fahrradverordnung (Fassung vom 1. 5. 2013) wird eine für die Verkehrsteilnahme erforderliche Ausstattung von Fahrrädern geregelt. Die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung eines Fahrrades umfasst folgende Teile: Zwei voneinander unabhängig wirkende, funktionierende Bremsen, eine Klingel, eine Lichtanlage (bei schlechter Sicht), ein weißer Rückstrahler vorne, ein roter Rückstrahler hinten, 4 "Katzenaugen"...