Grunderwerbssteuer neu: die Fakten
Der Immobilienexperte Notar Josef Reitter klärt über die Neuerung des Grunderwerbssteuergesetzes auf. BEZIRK. Der Nationalrat hat am 20. Mai 2014 die Grunderwerbssteuer für unentgeltliche wie auch entgeltliche Liegenschaftsübertragungen mit Wirkung zum 1. Juni 2014 neu geregelt. Grundsätzlich wird nunmehr der Erwerb von bebauten und unbebauten Liegenschaften und Wohnungen nach dem Verkehrswert als Bemessungsgrundlage, und davon 3,5 %, besteuert. Begünstigungen gibt es in verschiedenen Fällen....