Josef Fritzl Verlegung

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Es gibt keine Einsprüche: Josef Fritzl kommt in den Normalvollzug. | Foto: JOE KLAMAR / AFP / picturedesk.com
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In den Normalvollzug
Keine Einsprüche gegen Verlegung von Josef Fritzl

Vom Maßnahmen- in den Normalvollzug: Die Staatsanwaltschaft wird keine Beschwerde gegen die bedingte Verlegung des Inzest-Verbrechers Josef Fritzl (89) einbringen. KREMS-STEIN/AMSTETTEN. Nun ist es fix: Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde einlegen. Die Entscheidung zur Verlegung von Josef Fritzl vom Maßnahmen- in den Normalvollzug wird nun nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. Laut dem Senat würde von Fritzl „keine Gefährlichkeit mehr ausgehen“ - wegen einer...

  • Krems
  • Christoph Fuchs

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