Vorsicht bei der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände zum Jahreswechsel
Die Landespolizeidirektion Tirol weist darauf hin, dass die Verwendung pyrotechnischer Artikel umfangreiche Gefahren und zudem Belästigungen Dritter mit sich bringt. Vor allem ruhebedürftige Mitbürger und Tiere werden durch das Verwenden solcher Artikel beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat im Pyrotechnikgesetz (PyroTG 2010) umfangreiche Beschränkungen hinsichtlich Besitzes, Überlassung und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen erlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung...