Höchstgericht kippt Jagdverbot
REGION. Auftmen unter der Jägerschaft: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies eine Beschwerde eines Kärntner Grundstücksbesitzers ab. Der Mann wollte "aus ethischen Gründen" die jagd in seinem Wald nicht länger zulassen. Das Jagdgesetz verpflichtet allerdings Grundstückseigentümer, die Ausübung der Jagd zu dulden. Ein "Ruhen der Jagd" ist nur möglich, wenn das Grundstück durch einen Zaun ständig umschlossen ist. „Diese Entscheidung ist eine unmissverständliche Absage an militante...