Bezirksblätter-Service
Radfahren ohne Irrtum
Die Straßen- und Verkehrsordnung (kurz StVO) ist für alle da, somit auch für Radfahrer. Im Alltag gibt es immer wieder Konfliktsituationen zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern auf Straßen, Rad- und Gehwegen. Das Bezirksblätter-Service mit einer Übersicht zu den wichtigsten Themen. ZebrastreifenRadfahrer dürfen den Schutzweg „radelnd“ nicht benützen. Nur Schieben ist erlaubt; dann gilt man als Fußgänger. Auf dem Rad fahrend hat der Radler demnach keinen Vorrang, wie er ihn etwa auf einer...