Immobilien: Billiger wird es nicht werden
FLACHGAU (mek). Die Frage, wie sich die kommende Steuerreform auf den Verkauf, die Schenkung und das Erben von Immobilien auswirken wird, ist in aller Munde. Doch bisher wusste niemand so recht, was sich ab 2016 ändert. Zwei wesentliche Änderungen Mit der Immobilienertragssteuer wird im wesentlichen der Gewinn, der beim Verkauf eines Hauses oder Grundstücks erzielt wird, versteuert. Diese Steuer wird ab 2016 von aktuell 25 auf 30 Prozent angehoben. Wer ein Haus kaufte und es später wieder...