Steuerpflicht bei der Veräußerung privater Grundstücke ab dem 1. April 2012
Die Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren wurde abgeschafft. Daher unterliegen ab 1. April 2012 grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Davon ausgenommen sind im Wesentlichen nur der Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude. Die bisherige zehnjährige Spekulationsfrist hat aber noch insofern Bedeutung, als für "Alt-Grundstücke", das sind die meisten vor dem 31. März 2002 angeschafften Grundstücke, normalerweise nur eine...