Hundehaltung
Neues Landes-Polizeigesetz schafft Sicherheit für Mensch und Hund
TIROL (jos). Wer künftig mit einem Hund an öffentlichen Orten innerhalb von Wohnsiedlungen oder Ortskernen unterwegs ist, hat diesen an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Bei größeren Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen gilt jedenfalls die Maulkorbpflicht. „Hunde-Neueinsteiger“ müssen bei der Anmeldung ihres Vierbeiners zudem einen Nachweis einer theoretischen Ausbildung vorlegen. "Es braucht einheitliche Regeln" Die Tiroler Landesregierung beschloss...