Corona-Virus
Einhaltung werden von MÜG und Polizei kontrolliert, Update für Gastro
INNSBRUCK. Zum Schutz der Innsbrucker Bevölkerung vor einer Weiterverbreitung von Covid-19 wurden von Bürgermeister Georg Willi auf Basis des Epidemiegesetzen 1950 und unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit und des freien Warenverkehrs mit 15. März ab sofort auch für das Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Verkehrsbeschränkungen verfügt. Die Verordnung der Stadt Innsbruck gilt bis auf weiteres bis 22. März und wird von der Mobilen Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck (MÜG) bzw. der...