Gerichtsurteil
Servicegebühren von Oeticket sind laut OGH zulässig
Ein Rechtsstreit rund um die Servicegebühren von "Oeticket" ging zugunsten des Betreibers, der CTS Eventim Austria aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte diese als zulässig. WIEN. Der "Oeticket"-Betreiber CTS Eventim Austria wurde vergangenes Jahr wegen vermeintlich unzulässiger Klauseln geklagt. Das Sozialministerium hatte den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, diesen rechtlichen Schritt einzuleiten. Hierbei ging es unter anderem um "Servicegebühren" für Kauf oder...