Achtung, rutschig: Haftung bei vereisten Gehsteigen
"Liegenschaftsbesitzer haftet bei Verletzung der Räum- und Streupflicht", betonen Versicherungsexperten. BEZIRKE. In diesem Winter topaktuell: Wenn das Wetter für vereiste Gehsteige sorgen, ist auch im Arztzimmer Hochbetrieb. Prellungen und Knochenbruch sind keine Seltenheit, wenn man vor dem Haus ausrutscht. Genauer gesagt: Jährlich verletzten sich rund 20.000 Menschen bei Stürzen auf Schnee oder Glatteis so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen, informiert das Kuratorium für...