Kauf des Garnisons-Übungsplatzes Völtendorf nun vor Landesverwaltungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof hob die Entscheidung der Grundverkehrsbehörde wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes auf. ST. PÖLTEN (red). Im Dezember 2009 kaufte die Stadt St. Pölten das 140 Hektar große Areal des ehemaligen Garnisons-Übungsplatzes (GÜPL) bei Völtendorf. Der Kauf wurde damals von der Grundverkehrsbehörde nicht genehmigt. Diese Entscheidung wurde nun durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aufgehoben. Landesverwaltungsgerichtshof...