3-G am Arbeitsplatz
Unternehmer und Arbeitnehmer sind "not amused"
Auch heimische Unternehmen stellt die neue Verordnung vor Probleme. LAVANTTAL. Seit 1. November gilt in Österreich die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Nur wer negativ getestet, genesen oder geimpft ist, darf zur Arbeit erscheinen. Der 3G-Nachweis muss vom Mitarbeiter immer mitgeführt werden. Die Regel gilt überall dort, wo der Mitarbeiter in Kontakt mit anderen Menschen kommen kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Arbeitnehmern, die sich nicht an die...