Leerstandsabgabe
"Alle Einnahmen sind notwendig"
Kommt die Leerstandsabgabe bald auch in Kärnten? Für Gemeinden kein Nachteil. BEZIRK. Die Leerstandsabgabe wird als Steuer erhoben, wenn eine Wohnung für mehr als ein halbes Jahr nicht genutzt wird. Fällt eine solche Abgabe an, ist der Eigentümer des betreffenden Objekts verpflichtet, sie an die jeweilige Gemeinde zu entrichten. Die Bundesländer Salzburg, Tirol, Steiermark und Vorarlberg haben bereits eine landesgesetzliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe durch die Gemeinden...