In den Normalvollzug
Keine Einsprüche gegen Verlegung von Josef Fritzl
Vom Maßnahmen- in den Normalvollzug: Die Staatsanwaltschaft wird keine Beschwerde gegen die bedingte Verlegung des Inzest-Verbrechers Josef Fritzl (89) einbringen. KREMS-STEIN/AMSTETTEN. Nun ist es fix: Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde einlegen. Die Entscheidung zur Verlegung von Josef Fritzl vom Maßnahmen- in den Normalvollzug wird nun nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. Laut dem Senat würde von Fritzl „keine Gefährlichkeit mehr ausgehen“ - wegen einer...