Gerichtsurteil
Grünes Licht für Mühlbachabkehr
Jetzt ist es fix: Die Absenkung des Welser Mühlbaches ist rechtens. WELS, WELS-LAND. Das Landesverwaltungsgericht hat nun im Streit um die Mühlbachabkehr entschieden: Die regelmäßigen Absenkungen des Wasserspiegels sind – unter Einhaltung einer weiteren Auflage – rechtens. Alle ein bis zwei Jahre wird wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten der Anlagen im Bach das Wasser bis zu einer gewissen Höhe abgelassen. Dafür hatte der zuständige Welser Bürgermeister sein Ok gegeben – auf 40 Jahre und...