Coronavirus
Verschärfte Schutzmaßnahmen in den Kärntner Landesspitälern
Aufgrund der Zunahme an Coronafällen gilt in Kärntens Landeskrankenhäusern jetzt die FFP2-Maskenpflicht in patientennahen Bereichen. Nach wie vor ist nur ein Besucher pro Tag erlaubt. KÄRNTEN. Ab sofort gilt in Kärntens Landesspitälern für alle patientennahe Bereiche eine FFP2-Maskenpflicht, ein Mund-Nasenschutz reicht nicht mehr aus. Die derzeitige epidemiologische Lage ist Auslöser für die neue Maßnahme. Die Besucherregeln bleiben wie bisher, ein Besucher pro Tag und Patient ist weiterhin...