Kinderbetreuungskosten in den Ferien - steuerlich absetzbar
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung (als“ außergewöhnliche Belastung“): Pro Kind unter 10 Jahren (bei behinderten Kindern bis 16 Jahre) können jährlich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung bis zu 2.300 € abgesetzt werden, Alleinerziehende können die Kosten bis zum Ende der Schulpflicht mit Selbstbehalt absetzen. Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreu-ungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen sind...