Medizinische Versorgung
Mutter-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr
Die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes bis zum 18. Lebenjahr des Kindes und mit erweiterten Untersuchungen der Mutter wurde bei der Landesfamilienreferenten-Konferenz in Wien einstimmig beschlossen. OÖ. Im Fokus des Antrags steht die Weiterentwicklung des „Mutter-Kind-Passes“ bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, wofür eine Expertengruppe eingerichtet wird, die über verpflichtende und begleitende Maßnahmen im Mutter-Kind-Pass entscheidet. Diese umfassen beispielsweise eine zahnärztliche...