Energieausweis, was halten Sie davon?
Seit 1. Dezember 2012 muss jeder der Immobilien zum Verkauf oder zur Vermietung anbietet die Energiekennzahlen des jeweiligen Objektes im Inserat angeben. Die Energiekennzahlen beinhalten zwei Größen. Eine Zahl beschreibt den Heizwärmebedarf (HWB) eines Objektes. Die zweite Kennzahl, fGEE genannt, dient lediglich als Vergleichswertzahl und ähnelt den Energieklasse-Etiketten auf Kühlschränken. Wer in einer Anzeige die Energiekennzahlen nicht angibt, muss mit einer Verwaltungsstrafe in einer Höhe...