"Die Auswirkungen muss der Kunde entscheiden"
Nach zwölf Wochen "Hausarrest" dürfen Freilandeier nicht mehr als solche bezeichnet werden. Die WOCHE sprach mit zwei Eier-Produzenten über die Auswirkungen. SEEBODEN, PUSARNITZ (ven). Seit 9. Jänner gilt eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel. Der Grund: Die Vogelgrippe ist europaweit wieder im Vormarsch, mit der Maßnahme will man die Verbreitung verhindern. Für heimische Eier-Produzenten hat dies die Folge, dass sie die Eier nach zwölf Wochen Hausarrest nicht mehr als "Freilandeier"...