Jugendgesetz
"Tschick" ist jetzt bis 18 tabu
Konsum von Tabak ist laut neuem Jugendgesetz nun erst ab dem 19. Lebensjahr erlaubt. Seit 1. Jänner gilt in der Steiermark das neue Jugendgesetz. Eine wesentliche Änderung betrifft das Rauchen – auch E-Zigarette und E-Shisha, wie die Regionale Jugendmanagerin Katharina Kortschak betont. Dies ist nun erst ab 18, vorher ab 16, möglich und gilt natürlich auch für jene, die z.B. 2018 mit 16 mit dem Rauchen begonnen haben. Zweiter zentraler Punkt ist der Alkohol. Wie bislang gilt: Bis 18 sind...