Dienstverhinderung wegen Schnee
Verspätung ist kein Entlassungsgrund
Am Wochenende hielt der Winter auch im Burgenland Einzug. Doch was, wenn es aufgrund von Schnee und Eis zu Problemen auf den Straßen kommt und man zu spät oder – im schlimmsten Fall – gar nicht in die Arbeit kommt? Die Arbeiterkammer Burgenland hat dazu die richtigen Antworten. BURGENLAND. Wenn Beschäftigte aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor, der das Zuspätkommen oder Nicht-Erscheinen...