Covid-19-Testen
Verordnung sichert Kindergärten für Tests rechtlich ab
Eine Testpflicht für Kindergartenkinder konnte im Pinzgau zwar nicht beschlossen werden – dafür aber ein Betreuungsangebot ausschließlich für getestete Kinder. Diese Verordnung sichert die Gemeinden und Kindergärten auch diesbezüglich rechtlich ab. PINZGAU. Der Vorstand der Pinzgauer Bürgermeister und Bürgermeisterinnen hat sich dazu entschlossen, in allen Pinzgauer Kindergärten ab sofort bis auf Weiteres nur noch getestete Kinder zu betreuen. Infektionsrisiko...