Öffnung am 19. Mai
Zutritt nun auch mit Tests in Eigenanwendung erlaubt
Öffnungsschritte am 19. Mai bringen einige Lockerungen mit sich; Betreiber müssen einen Covid-19-Beauftragten bestellen. TIROL, BEZIRK KITZBÜHEL (jos). Am 11. Mai gab die Bundesregierung weitere Regeln zu den Öffnungsschritten am 19. Mai bekannt. Unter strengen Auflagen dürfen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kulturstätten sowie Freizeitbetriebe wieder aufsperren. Als Voraussetzung für einen Zutritt gilt dabei die "3-G-Regel" (geimpft, getestet oder genesen). Bei "Take-away"...