6 Jahre transparente Bedarfszuweisungen
Aufteilung von 1,013 Milliarden Euro auf steirische Gemeinden
Seit dem Jahr 2015 wird im Förderungsbericht des Landes Steiermark die Höhe der Bedarfszuweisungen an die einzelnen Gemeinden aufgelistet. Bedarfszuweisungen sind Transferzahlungen an Gemeinden im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes und somit keine Landesmittel, sondern Gemeindeertragsanteile, die vom Land lediglich verwaltet und aufgeteilt werden. D.h. das Land Steiermark behält sich einen Teil der Steueranteile aus Umsatzsteuer, Einkommenssteuer usw. die laut Finanzausgleich den Gemeinden...