Barrierefreiheit: Wirtschaftskammer unterstützt Unternehmer
Die Übergangsfrist für Bauwerke, die vor dem 1.1.2006 genehmigt wurden, läuft mit Jahresende aus. EISENSTADT (uch). Ab dem 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. „Unternehmer haben schon sehr vieles getan“ Eine Herausforderung für die burgenländischen Unternehmen, „die im Bereich...