Kein "Kinder-Spiel"
53 Glücksspielautomaten wurden in diesem Jahr bereits beschlagnahmt. Weitere folgen sicher. TULLN / KORNEUBURG / HOLLABRUNN. "Nach dem Glücksspielgesetz ist die Zugänglichmachung von Glücksspielgeräten, deren Spielergebnis ausschließlich vom Zufall abhängig ist, verboten", weiß Manfred Baumgartner, Chef der Finanzpolizei. In Gasthäusern, Tankstellen oder Pubs werden die Glücksspielautomaten immer wieder aufgestellt, was jedoch unter den genannten Bedingungen (siehe "Zur Sache") illegal ist....