Bürger von Abgangsgemeinden sollen mehr zahlen – SPÖ steigt auf Barrikaden
BEZIRK (ebd). Anlässlich der Prüfung der Stadt Ansfelden wurde der sogenannte „20-Cent-Erlass“ des Landes OÖ bei Kanal- und Wassergebühren vom Rechnungshof unter die Lupe genommen und für rechtswidrig befunden. „ Der Erlass besagt, dass in Abgangsgemeinden für die Benützungsgebühren mindestens 20 Cent mehr eingehoben werden müssen, als die vorgeschriebenen Mindestgebühren ausmachen. Ansonsten können von der Gemeinde beim Land OÖ keine Bedarfszuweisungsmittel beansprucht werden“, sagt Schärdings...