Allergenkennzeichnung fordert Wirte heraus
Mitarbeiter oder Speisekarte muss ab Dezember über enthaltene Allergene in den Produkten informieren. SPITTAL (ven). Ab 13. Dezember 2014 werden die Speisekarten in heimischen Gastronomie- sowie Konditorei- und Bäckereibetrieben umgeschrieben werden müssen. Ab dann gilt nämlich die Allergenkennzeichnungspflicht. Insgesamt 14 Allergene müssen - sofern sie in den Speisen enthalten sind - ausgewiesen sein. Die Kennzeichnungspflicht betrifft glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch,...