Vergewaltigungs-Prozess in Steyr
Freispruch für 19-jährigen Angeklagten

Freispruch für den 19-jährigen Angeklagten. | Foto: BRS
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Der 19-jährige Syrer, der am 11. Mai, in Weyer laut Anklage eine 15-jährige ukrainische Staatsbürgerin "mit Gewalt zur Duldung zum Geschlechtsverkehr" genötigt haben soll, ist durch das Schöffengericht freigesprochen worden.

STEYR, STEYR-LAND. Der Junge Mann gab vor Gericht an, dass er das Mädchen nicht vergewaltigt habe sondern das der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. 
Wie orf.at berichtet, bezeichnete sein Verteidiger die Verletzungen des Mädchens am Hals als Knutschflecken. Laut einem Gutachten können die Verletzungen der 15-Jährigen jedoch einem Würgevorgang zugeordnet werden. Das gerichtsmedizinische Gutachten war nicht eindeutig. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit.

Gemeinsame Vorgeschichte

Die beiden dürften offenbar schon vor jenem Abend über soziale Medien Kontakt gehabt haben, außerdem gebe es ein Foto, auf dem sich die beiden küssen. Dass sich das Mädchen bei ihrer Aussage in Widersprüche verwickelt habe, erklärte die Staatsanwältin mit dem Alkoholkonsum. Daher habe die 15-Jährige den exakten Tathergang nicht schildern können.

Keine Untersuchungshaft

Im Frühjahr wurde keine Untersuchungshaft verhängt. Die Entscheidung sorgte für große Aufregung. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass anfangs kein ausreichender Tatverdacht vorgelegen habe, um eine Untersuchungshaft zu beantragen. Der junge Mann wurde vom Land Oberösterreich jedoch von Weyer in ein anderes Flüchtlingsquartier verlegt.
Lesen Sie dazu: Syrer (19) bleibt vorerst auf freiem Fuß


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