Hohes Risiko durch Trockenheit
Land Steiermark erlässt Waldbrandverordnung
Aufgrund der großen Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in der Steiermark derzeit besonders hoch. Vom Land wird deshalb eine Waldbrandverordnung erlassen, die das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen in Wäldern sowie dem Gefährdungsbereich des Waldes verbietet. Verstöße können mit Geld- oder auch Freiheitsstrafen geahndet werden.
STEIERMARK. Der Waldbrand nördlich von Frohnleiten am vergangenen Donnerstag (wir berichteten: Funkenflug von Güterzuganhängern löste einen Waldbrand aus) zeigte zuletzt einmal mehr, dass die Gefahr von Bränden derzeit sehr hoch ist – insbesondere in schneefreien, sonnseitigen Lagen. Aufgrund der noch trockenen Biomasse in den Wäldern ist die Lage im Frühjahr besonders kritisch, warnt das Land Steiermark und verweist darauf, dass auch für die kommenden Tage warmes und trockenes Wetter prognostiziert werde.
Großer Teil der Waldbrände vermeidbar
Rund 85 Prozent der Waldbrände werden von Menschen verursacht. Meist passiert das durch Unachtsamkeit wie weggeworfene Zigaretten, eine fahrlässige Entsorgung von Asche oder Abbrennarbeiten. "Diese Waldbrände sind durch vernünftiges Handeln vermeidbar! Im Wald ist besondere Vorsicht angebracht und ich ersuche wirklich alle, sich an die Regeln zu halten und damit Waldbrände zu verhindern", so Landesrat Hans Seitinger.
„Waldbrände führen nicht nur zu enormen wirtschaftlichen Schäden. In den Flammen sterben auch unzählige Tiere. Seien wir daher achtsam und schützen wir das Ökosystem Wald."
Hans Seitinger, Landesrat
Neben den ökologischen und wirtschaftlichen Schäden verursacht die Waldbrandbekämpfung enorme Kosten und gefährdet darüber hinaus die Einsatzkräfte der Feuerwehr.
Hantieren mit offenem Feuer und Rauchen verboten
In den steirischen Bezirken wird in den kommenden Tagen von den Bezirksverwaltungsbehörden eine sogenannte „Waldbrandverordnung“ erlassen. Diese Verordnung verbietet das Hantieren mit offenen Feuer sowie das Rauchen im Wald oder im Gefährdungsbereich des Waldes. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.
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