Pauschal- vs. Individualreise
Sommerurlaub schon im Winter buchen

Wer sich für eine Pauschalreise bei einem lokalen Reisebüro entscheidet, kann mit ruhigem Gewissen den Urlaub genießen. | Foto: yarutta/panthermedia
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  • Wer sich für eine Pauschalreise bei einem lokalen Reisebüro entscheidet, kann mit ruhigem Gewissen den Urlaub genießen.
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Mit den kalten Wintermonaten beginnt für viele die heiß ersehnte Planung des Sommerurlaubs. Doch die Grundfrage bleibt: Pauschalreise oder individuelles Paket?

STEIERMARK. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei gemeinsam angebotenen Leistungen, wie zum Beispiel Flug und Hotelaufenthalt. Der Reiseveranstalter kann allerdings auch das gesamte Programm zusammenstellen. Ein selbst gebuchter Urlaub ist auf der anderen Seite meist günstiger, bietet allerdings weniger Sicherheit.

„Bei individuell geplanten Reisen hängt viel von der Verfügbarkeit und der Risikobereitschaft ab, denn die Insolvenzabsicherung ist gleich Null“, betont Konsumentenschützer Guido Zeilinger. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann dies ein entscheidender Faktor sein.

Der Sommerurlaub wird im Winter gebucht – also gerade jetzt. | Foto: Pixabay
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Ein klassisches Beispiel: Wird die Airline insolvent, das Hotel oder der Mietautoverleih – so muss sich der Reisende mit jedem einzelnen Vertragspartner auseinandersetzen und sich zusätzlich auf das jeweilige Rechtssystem des Landes einlassen. Bei einer Pauschalreise hingegen übernimmt der Reiseveranstalter die Verantwortung und ist der einzige Vertragspartner des Urlaubers.

Die "goldene 20er-Regel" als Sicherheit

Ein wesentlicher Vorteil von Pauschalreisen liegt in der Absicherung, insbesondere im Insolvenzfall. „Bei Pauschalreisen ist das Um- und Auf tatsächlich der richtige Zeitpunkt der Zahlung“, erklärt Zeilinger und verweist auf die sogenannte "goldene 20er-Regel". Diese besagt: „Bei einem österreichischen Veranstalter 20 Prozent anzahlen und den Rest frühestens 20 Tage vor Reiseantritt. Dann ist im Insolvenzfall alles gesichert.“

Guido Zeilinger ist Konsumentenschutzexperte bei der Arbeiterkammer. | Foto: Schneeberger
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Oftmals sind Reisende fälschlicherweise der Meinung, dass eine Buchungsplattform als Vertragspartner agiert. Tatsächlich fungiert sie jedoch nur als Vermittler zwischen dem Urlauber und den eigentlichen Leistungsträgern. Wer sich für eine individuell geplante Reise entscheidet, kann daher schnell mit mehreren Vertragspartnern konfrontiert sein. „Bei fünf unterschiedlichen Trägern habe ich fünf potenzielle Streitpartner, bei Pauschalreisen, egal wie viele Einzelteile, bleibt mein Reiseveranstalter verantwortlich“, erläutert Zeilinger.

Pauschalreise als Rundum-Sorglos-Paket

Besonders in problematischen Situationen zeigt sich der Vorteil einer Pauschalreise. „Ob bei einem Flugausfall, wenn sich der Hotelpool im entwässerten Zustand präsentiert oder der Mietwagen allzu nahe am technischen K.O. ist, der Veranstalter muss es richten“, fasst Zeilinger zusammen.

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Wer sich für eine Pauschalreise bei einem lokalen Reisebüro entscheidet, kann mit ruhigem Gewissen den Urlaub genießen. | Foto: yarutta/panthermedia
Guido Zeilinger ist Konsumentenschutzexperte bei der Arbeiterkammer. | Foto: Schneeberger
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