93 Personen als abgängig gemeldet
Die Suche nach den vermissten Steirern

Nur etwa fünf bis zehn Vermisstenfälle in Österreich bleiben ungelöst. | Foto: Raouf Nouari/Unsplash
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  • Nur etwa fünf bis zehn Vermisstenfälle in Österreich bleiben ungelöst.
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Durchschnittlich werden 10.000 bis 12.000 Personen pro Jahr in Österreich als vermisst gemeldet – in der Steiermark gibt es 93 Menschen, die als abgängig gemeldet sind. Wie eine Suche nach ihnen abläuft.

STEIERMARK. Es ist einer der bekanntesten Vermisstenfälle und er sorgt heute noch für internationalen Aufmerksamkeit: 2007 verschwand die damals dreijährige Madeleine McCann aus einem Ferien-Appartement an der Algarve in Portugal. Knapp 16 Jahre später, vor wenigen Tagen, entschuldigte sich die Polizei bei "Maddies" Eltern für die Art und Weise, wie die Ermittlungen durchgeführt wurden und dass die Eltern selbst als Verdächtige in Frage kamen.

Pro Jahr werden in Österreich zwischen 10.000 und 12.000 Vermisstenanzeigen bei der Polizei erstattet.  | Foto: Matt Seymour/Unsplash
  • Pro Jahr werden in Österreich zwischen 10.000 und 12.000 Vermisstenanzeigen bei der Polizei erstattet.
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Immer wieder verschwinden Menschen. Menschen, die unter fragwürdigen Umständen festgehalten werden und deren Aufenthaltsort niemand kennt. Zurück bleiben ihre Angehörigen, die in Ungewissheit leben müssen. Und das passiert auch in der Steiermark.

Etwa fünf bis zehn Fälle ungelöst

Pro Jahr werden in Österreich zwischen 10.000 und 12.000 Vermisstenanzeigen bei der Polizei erstattet. Die vermissten Personen können zu etwa 85 Prozent innerhalb einer Woche, zu etwa 95 Prozent innerhalb eines Monats und zu etwa 98 Prozent innerhalb eines Jahres wiedergefunden werden. Das bedeutet, von allen innerhalb eines Jahres angezeigten Fällen bleiben auf lange Sicht nur etwa fünf bis zehn Fälle ungelöst, das ergibt somit eine langfristige Klärungsquote von über 99 Prozent. Viele Fälle werden aber auch noch nach Jahren gelöst, weiß Heimo Kohlbacher, Kontrollinspektor und Pressesprecher der Landespolizeidirektion Steiermark.

Ein Widerruf findet nur statt, wenn die Person gefunden wird, tot oder lebendig. Mit Stand Ende August 2023 sind in der Steiermark 93 Personen als abgängig gemeldet – sie sind verschwunden oder auf der Flucht. Alles ist möglich. In den Sozialen Netzwerken gibt es mittlerweile unterschiedliche Portale, in denen sich "Hobbydetektivinnen" und "Hobbydetektive" auf die Suche manchen; andere wiederum nutzen diese Portale, um nach ihren Angehörigen und/oder Freundinnen und Freunden zu suchen. Eine dieser Seiten ist www.oesterreichfindeteuch.at.

Eine Wartefrist, um eine vermisste Person zu suchen, gibt es nicht. | Foto: LPD Steiermark
  • Eine Wartefrist, um eine vermisste Person zu suchen, gibt es nicht.
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Der Mythos "48 Stunden"

Wer Film- und Fernsehgeprüft ist, hört immer wieder, wie davon gesprochen ist, dass ein Mensch erst nach 48 Stunden als vermisst gilt. Aber stimmt das überhaupt? "In der Regel wird eine Person, die ihrem gewohnten Umfeld fernbleibt, von Angehörigen oder Bekannten bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle als abgängig gemeldet", sagt Kohlbacher. "Dabei spielt die Dauer der Abgängigkeit keine Rolle. Die Polizei leitet eine Fahndung ein, wenn befürchtet wird, dass Suizidgefahr besteht oder die abgängige Person Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalls geworden sein könnte, die abgängige Person aufgrund einer psychischen Behinderung hilflos ist oder Leben oder Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet oder wenn es sich um eine Minderjährige oder einen Minderjährigen handelt und ein Ersuchen eines berechtigten Elternteils vorliegt."

Wenn jemand als vermisst gemeldet wird, wird eine Anzeige entgegengenommen und erste Ermittlungen eingeleitet. Eine örtliche Fahndung mit Personenbeschreibung und weiteren dienlichen Hinweisen erfolgt. Die Fahndung erfolgt ebenso über einen Fahndungscomputer.

  • Die gesetzliche Grundlage zur Fahndung kann im § 24 Sicherheitspolizeigesetz nachgelesen werden. Hier geht es direkt zur Homepage.

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Kompetenzzentrum für Abgängige Personen

Das "Bundeskompetenzzentrum für Abgängige Personen" (KAP) des Bundeskriminalamtes bietet Hilfe für Betroffene und Angehörige.
Hier findest du
  • ein Formular zur Vorbereitung auf einen möglichen Vermisstenfall
  • Ratschläge und Checklisten sowie
  • Informationen zur Fahndungsarbeit der Polizei

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