Ab sofort startet die Zeckenschutz-Impfaktion
Die Zeckenschutz-Impfaktion beginnt ab sofort und dauert heuer bis 29. Juli 2021. Geimpft wird in der Impfstelle der Landessanitätsdirektion, Friedrichgasse 9 in Graz. Derzeit werden Impfungen aber ausnahmslos nur nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt. Terminvereinbarungen sind Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0316/877-3577 möglich. Weiters kann man sich auch in allen Sanitätsreferaten der Bezirksverwaltungsbehörden in der Steiermark ebenfalls gegen FSME impfen lassen. Auch dort nur gegen telefonische Voranmeldung.
„Auch wenn man momentan wenig von FSME-Virusinfektionen hört, ist und bleibt sie ein ernstzunehmendes Thema. Daher bitte ich alle Steirerinnen und Steirer trotz der bestehenden Corona-Pandemie nicht auf die Zeckenschutzimpfung zu vergessen. Sie ist enorm wichtig, vor allem, wenn man sich gerne in der Natur aufhält", betont Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß. Die Steiermark ist diesbezüglich ein Endemiegebiet. FSME steht für Frühsommermeningoenzephalitis. Dabei handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die mit einer Gehirnhautentzündung und mit schweren neurologischen Störungen einhergehen kann. Im Extremfall kann diese Erkrankung zu dauerhaften Lähmungen und sogar zum Tod führen. Damit Sie sich und Ihre Angehörigen vor einer Ansteckung schützen, sollten sie sich gegen FSME impfen lassen.
Die Impfintervalle
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen: Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite Teilimpfung nach etwa einem Monat und die dritte Teilimpfung nach fünf bis zwölf Monaten zu erfolgen. Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich, weitere Auffrischungen erfolgen danach im Abstand von fünf Jahren. Ab dem 60. Lebensjahr sollte alle drei Jahre an eine FSME-Auffrischungsimpfung gedacht werden.
Im Rahmen der Zeckenschutz-Impfaktion des Landes Steiermark kostet der Impfstoff für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 21 Euro und für Erwachsene ab dem 16. Lebensjahr 22 Euro. Die Rechnung kann zwecks Kostenzuschuss bei der Sozialversicherung eingereicht werden.
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