Valentin Steinwender, ÖAMTC
"Bei Winterreifen auf Mindesprofiltiefe und Kennzeichnung achten"

ÖAMTC-Zentrumsleiter Valentin Steinwender spricht sich klar für gute Winterreifen aus. | Foto: RegionalMedien
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"Winterreifenpflicht" seit  1. November: Valentin Steinwender ist ÖAMTC-Fahrtechnikzentrumsleiter in Mail und informiert über Winterreifen, deren Kennzeichnungen sowie Mindestprofiltiefe und Bremswege.

BEZIRK ST. VEIT. Der Unterschied zwischen der sogenannten Winterausrüstungspflicht und der Winterreifenpflicht liegt im Detail: Wenn zwischen 1. November und 15. April winterliche Bedingungen herrschen, dann darf das Auto nur dementsprechend ausgestattet bewegt werden. In Österreich herrscht keine generelle Winterreifenpflicht, somit wäre es auch möglich, mit Sommerreifen durch den Winter zu kommen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Aber: "Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterreifen angebracht sein", so Zentrumsleiter des ÖAMTC-Fahrtechnikzentrums in Mail, Valentin Steinwender. Ein regelmäßiges Verfolgen der Wetterberichte hilft Autofahrern zusätzlich. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und da kommt der Winterreifen ins Spiel.

Die Kennzeichnung

"Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit der Bezeichnungen ,M+S' gekennzeichnet sind", erklärt Steinwender, "mindestens vier Millimeter Profiltiefe müssen sie aufweisen, bei Diagonalreifen fünf Millimeter." Wer einen Winterreifen wählt, der mit einem zusätzlichen Schneeflockensymbol am Reifen ausgestattet ist, hat bei winterlichen Fahrverhältnissen definitiv den kürzesten Bremsweg, betont Steinwender. Das Thema Ganzjahresreifen spaltet nach wie vor die Gemüter: "Ist der Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, mit der Kennzeichnung ,M+S` ausgestattet, tut man dem Gesetz der Winterreifenpflicht damit jedoch Genüge."

Was erlaubt ist

Im Winter ohne Winterreifen durch Österreich zu fahren ist möglich, aber sinnlos – heißt es auf der Homepage pirelli.com, denn die Winterausrüstungspflicht ist witterungsabhängig. Mit Winterreifen fährt man am sichersten – deshalb wird dringend empfohlen, mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von November bis April auf Winterreifen zu setzen. Wer trotzdem auf Sommerreifen unterwegs sein möchte, geht ein Risiko ein, auch wenn die Winterreifenpflicht in Österreich quasi eine Ausnahme macht: Man darf das Auto mit Sommerreifen und Schneeketten fortbewegen – aber nur auf einer dichten Schneedecke. Fahrer, die auf Winterreifen verzichten, haben folgedessen schon bei nur leichtem Schneefall oder überfrierender Nässe ein Problem – dann gilt nämlich die Winterreifenpflicht und man darf mit Sommerreifen und Schneeketten nicht mehr am Verkehr teilnehmen.

Strafe droht

Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe im zweistelligen Bereich. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe. Steinwender: "Verwenden Sie Winterreifen mit zusätzlichem Schneeflocken-Symbol und überprüfen Sie regelmäßig die Profiltiefe, dann fahren Sie am sichersten."

ÖAMTC-Zentrumsleiter Valentin Steinwender spricht sich klar für gute Winterreifen aus. | Foto: RegionalMedien
Die sogenannte Winterausrüstungspflicht ist von 1. November bis 15. April vorgeschrieben. | Foto: Milan/adobe.stock
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