Tierheim St. Pölten
24 Hundewelpen von Behörde abgenommen worden

- 24 Hundewelpen wurden behördlich abgenommen.
- Foto: TSV St. Pölten
- hochgeladen von Tanja Handlfinger
Am 22.2.2024 hat das Tierheim St. Pölten-Team 24 Französische Bulldoggen-Welpen übernommen. Die ungewöhnlich hohe Zahl an so vielen neuen Schützlingen auf einen Schlag geht Hand in Hand mit der notwendigen – und teils sehr intensiven – veterinärmedizinischen Betreuung.

- Die Welpen sind teils deformiert und krank (Entzündungen bei den Augen, Verdauung usw.)
- Foto: TSV St. Pölten
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ST. PÖLTEN. „Als wir am 22. Februar zu einem Einsatz in einem Einfamilienhaus in St. Pölten-Land gerufen werden, finden wir dort 24 Französische Bulldoggen-Welpen auf. Die Vermutung des Falls von illegalem Welpen-Handel liegt hier nahe“, informiert Thomas Kainz, Funktionär und Obmannstellvertreter des Tierschutzvereins St. Pölten.
Gut untergebracht
Seitdem sind alle Welpen gut im Tierheim St. Pölten untergebracht. Die jungen Hunde werden veterinärmedizinisch bestens versorgt und in medizinischer Quarantäne aufgepäppelt. Einige der kleinen „Frenchies“ benötigen dabei eine besonders intensive Betreuung. Aufgrund der schlagartig explodierenden Kosten dieses zusätzlichen Riesen-„Wurfs“ an neuen Schützlingen ist der Tierschutzverein (TSV) aktuell sehr dringend auf Hilfe angewiesen. Der TSV bittet daher im Namen der Welpen um Unterstützung in Form von Spenden.

- 24 Hundewelpen wurden behördlich abgenommen.
- Foto: TSV St. Pölten
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Geldspende mit Betreff „WELPEN“
Den IBAN finden Sie hier.
Tierschutzverein St. Pölten |Tel: 02742/772 72 | tsvstp.at
Das sagt die Polizei dazu
"Am 22.02.2024 wurden von der Amtstierärztin im Bereich Böheimkirchen, insgesamt 24 Hundewelpen abgenommen und dem Tierheim St. Pölten übergeben. Die Hunde wurden auf „Willhaben“ illegal zum Verkauf angeboten", informiert Philipp Harold, Bezirkspolizeikommandant St. Pölten Land. Der Verkäufer gab demnach an, dass er die Hunde im Auftrag des slowenischen Staatsbürgers, verkaufen soll. Außerdem wurden Antibiotika aufgefunden, welche vom Auftraggeber stammen sollen und für die Behandlung der Hunde gedacht ist. Die Medikamente wurden von der Amtstierärztin in Verwahrung genommen.
Das sagt das Gesetzt
Die Anzeige kann von jedermann bei der Polizei oder bei der BH eingebracht werden. In weiterer Folge kommt es zu einer Kontrolle. Bei Übertretungen nach dem Strafgesetzbuch bzw. nach dem Tierschutzgesetz, wird in erstem Fall an die Staatsanwaltschaft berichtet und im zweiten Fall wird die Strafabteilung in der BH tätig. Wer den Tatbestand im Strafgesetzbuch § 222 – Tierquälerei erfüllt, wird mit bis zu zweijähriger Freiheitsstrafe bestraft. Das Tierschutzgesetz sieht bei Tierquälerei bis zu 15.000 Euro und bei illegalem Welpenhandel bis zu 7.500 Euro Strafe vor.
Hinweis zur Qualzucht
Die Französische Bulldogge wurde als Begleit- & Gesellschaftshund gezüchtet. Durch die flachen Gesichter und großen Augen, die das Kindchenschema bedienen, erfreuen sie sich weltweit großer Beliebtheit. Doch hinter der vermeintlichen „Niedlichkeit“ verbirgt sich eine seit Generationen immer schlimmer werdende Leidensgeschichte. Hunde dieser und anderer kurzschnäuzigen Rassen bekommen aufgrund des sog. brachyzephalen Syndroms nur schwer Luft, können sich nur schwer durch Hecheln abkühlen und leiden auch bei kleinen Anstrengungen unter Atemnot bis hin zur Ohnmacht.
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