Arbeitsrecht
Oberkärntner Postler fühlen sich gemobbt

Mehr als 20 Oberkärntner Postler fühlen sich durch die neue Betriebsvereinbarung gemobbt | Foto: Österreichische Post AG
  • Mehr als 20 Oberkärntner Postler fühlen sich durch die neue Betriebsvereinbarung gemobbt
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BEZIRK SPITTAL (ven). Will die Post ihre Mitarbeiter loswerden? Der WOCHE wurden Unterlagen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass sich über 20 Oberkärntner Postler von ihrem Arbeitgeber gemobbt fühlen. Die Österreichische Post AG weist diese Vorwürfe "auf das Schärfste zurück". 

Mobbing bei der Post

Konkret gehe es um eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 2012 (liegt der WOCHE vor), ein Pausenurteil und "Mobbing in allen Facetten", wie die Betroffenen, die anonym bleiben möchten, angeben. 
Mit der Betriebsvereinbarung wurde ein Gleitzeitdurchrechnungsmodell eingeführt. Die Änderung dabei ist, dass eine 30-minütige Pause nicht mehr auf die Normalarbeitszeit angerechnet wird. De facto verlängere sich die tägliche Normalarbeitszeit von acht auf 8,5 Stunden, wobei die Pausenzeit auch in Abzug gebracht wird, wenn sie gar nicht konsumiert werde.
So gehe es auch um Lohnnachzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro pro Bediensteten für die verlängerte Arbeitszeit.
Die Bediensteten seien angehalten worden, eine Zusatzvereinbarung (liegt der WOCHE vor) zu unterschreiben, in welcher sie erklären, dass sie dieses Modell akzeptieren.

Versetzung in andere Bundesländer

Jene Bedienstete, die diese Vereinbarung und Zusatzerklärung nicht unterschrieben haben, würden "schikanös behandelt" werden. Bundesweit sollen sogar mehrere Hunderte davon betroffen sein. Das Mobbing bestehe laut den Betroffenen daraus, dass Zusteller von ihren Planstellen abgezogen und als Springer - auch in anderen Bundesländern - eingesetzt werden. Rückversetzungen werden unter der Bedingung (liegt der WOCHE vor) angeboten, dass die Betriebsvereinbarung akzeptiert wird. Derartige Bedingungen werden explizit vom Vorsitzenden des Personalmanagements Franz Nigl gestellt.

Druck auf Postbeamte

Außerdem würden die Bediensteten mit Arbeit überhäuft werden, die in acht Stunden nicht machbar sei oder künstliche Dienstunterbrechungen angeordnet, was die tägliche Aufenthaltszeit wiederum verlängere. Es würde Druck ausgeübt, Postbeamte dazu zu bewegen, einen Pensionsantrag zu stellen. 

"Post ignoriert das Urteil"

Selbst ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September, in dem die Vorgehensweise „rechtswidrig und willkürlich“ angesehen wird, bewegte die Post nicht zum Umlenken. "Wir haben lange auf ein Urteil gewartet". Arbeiterkammer und ÖGB seien dabei nicht zuständig.

"Kein Mobbing"

Die WOCHE fragte auch bei der Post nach. "Die Österreichische Post AG wird gegen die vorliegende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die vorgesehenen Rechtsmittel ergreifen. Da es sich damit um ein laufendes Verfahren handelt, werden seitens des Unternehmens dazu keine weiteren Stellungnahmen abgegeben. Im Raum stehende Vorwürfe hinsichtlich Mobbing möchte ich jedenfalls auf das Schärfste zurückweisen", so Pressesprecher Michael Homola zur Causa.

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