Alkomat-Test verärgert Bürger

- Werner Hoffmann (Bezirkspolizeikommando Spittal) mit einem Schnelltester
- hochgeladen von Verena Niedermüller
Die WOCHE ging der Frage auf den Grund, warum Ergebnisse von Alko-Schnelltestern vor dem Gesetzgeber nicht gelten.
BEZIRK (ven). Die WOCHE hat sich bei Werner Hoffmann vom Spittaler Bezirkspolizeikommando erkundigt, warum der Alkohol-Schnelltest, der bei den Verkehrskontrollen gemacht wird, vor dem Gesetzgeber nicht gültig ist. Grund dafür war ein Leserbrief eines Spittalers, der aufgehalten wurden und die Vorgehensweise nicht nachvollziehen konnte
0,22 als Richtwert
Der Mann kam in die Alkoholkontrolle, musste blasen, der Schnelltester ermittelte einen Wert von 0,23. Mal zwei ergibt dies den Wert von 0,46 Promille. Beruhigt dachte er, er sei unter 0,5 Promille und hätte somit keine Schwierigkeiten. Doch der Polizist belehrte ihn eines Besseren: „Schade, 0,22 wäre der gesetzliche Richtwert gewesen, jetzt müssen Sie auf den Posten mitfahren und dort in das Röhrl bei einem geeichten Automaten hinein blasen."
Der Automat benötigte 20 Minuten zum Aufwärmen, als Ergebnis spukte er zwei Mal 0,26 aus, also 0,52 Promille. Eine Anzeige folgte. "Für Laien unverständlich, wieso die Polizei auf Streife verpflichtet ist, Alkotests mit Geräten durchzuführen, deren Berechnungsergebnisse vom Gesetzgeber schon im Voraus in Zweifel gestellt werden!" bemängelt der Mann.
Gerät für Straße ungeeignet
Die WOCHE fragte daraufhin bei Hoffmann nach. "Der Alkomat hat eine Vorlaufzeit von mindestens 20 Minuten und braucht eine stärkere Stromversorgung. Deshalb ist er für den Einsatz bei den Verkehrskontrollen vor Ort ungeeignet", so Hoffmann. Das Hilfsgerät, das der Laie vom "Blasen" kennt, liefere schnelle Ergebnisse, die aber "von den Ergebnissen des geeichten Gerätes erfahrungsgemäß nur geringfügig abweichen." Außerdem könne man nicht jedem angehalteten Verkehrsteilnehmer zumuten, dass er 20 Minuten lang wartet, bis der Alkomat bereit für die Messung sei. Außerdem: Der Alkomat druckt auch auf einer Papierrolle die Messergebnisse aus, die für den Gesetzgeber gelten.
Niedriger Wert zählt
Jeder müsse ohnehin nicht ins Röhrl blasen. "Wir machen die Tests nur auf Vermutung hin, wenn jemand schon ein bisschen lallt, nach Alkohol riecht beziehungsweise eine 'Fahne' hat." Nach dem letzten Alkoholkonsum müsse mit dem Test auch 15 Minuten gewartet werden. Bei zwei Messungen werde auch immer der - kundenfreundlichere - niedrigere Wert herangezogen. Sollte der Verkehrsteilnehmer das Messergebnis des Automaten nicht akzeptieren, könne er auf eigene Rechnung im Krankenhaus einen Bluttest durchführen lassen. Wichtig: Im Fall eines Verkehrsunfalles ist der Blutalkoholwert auch maßgeblich für Versicherungsleistungen und die Schuldfrage.
947 Tests bisher
Die WOCHE fragte auch bei der Landesverkehrsabteilung bei Johannes Rupitsch nach der Häufigkeit von Alkoholkontrollen nach. "Bis inklusive September wurden im Bezirk Spittal 947 Alkomaten-Tests durchgeführt, davon wurden bei 134 Personen der Führerschein abgenommen. Der Rest bekam Verwaltungsstrafen, weil auch teilweise eine Minderalkoholisierung vorlag." Kärntenweit wurden bisher 9800 Alkohol-Vortests mit dem Schnelltester durchgeführt. 868 davon mussten ihren Führerschein abgeben.




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