Nach Trinkwasser-Skandal
Schadenersatz für Gemeinde Ohlsdorf wurde erhöht

Auf der Deponie in Ohlsdorf wurden gefährliche Abfälle gelagert | Foto: Wolfgang Spitzbart (Archivfoto)
  • Auf der Deponie in Ohlsdorf wurden gefährliche Abfälle gelagert
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Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat entschieden: Der Schadenersatz für die Gemeinde Ohlsdorf nach der Trinkwasser-Verunreinigung wurde auf rund 769.000 Euro erhöht.

OHLSDORF. Im Januar 2014 meldeten Bürger von Ohlsdorf schlechten Geschmack und Geruch im Trinkwasser. Die Ursache war laut Ermittlungsergebnissen eine nahegelegene Deponie, auf der pestizidhaltige Abwässer entsorgt worden waren.  Die Suche nach der Geschmacks- und Geruchsbeeinträchtigung erwies sich als kompliziert, bis von den zuständigen Ermittlern herausgefunden werden konnte, dass diese Verunreinigung auf die in Ohlsdorf betriebene Baurestmassendeponie II zurückzuführen war. Es wurden im Trinkwasser unter anderem die Stoffe Clopyralid, Clomazon, Metalaxyl und Metribuzin festgestellt. Dadurch kam es zu einer massiven Beeinträchtigung des Grundwassers. Bezüglich der Ursachenforschung und der Herstellung einer Trinkwassernotversorgung für die Gemeindebürger entstanden der Gemeinde beträchtliche Kosten. Die Gemeinde musste dazu eine eigene Transportleitung von Gmunden bauen. Die Gemeinde Ohlsdorf klagte daraufhin die verantwortliche Abfallentsorgungsgesellschaft und deren Geschäftsführer auf Schadenersatz in Höhe von 832.451,35 Euro. Das Landesgericht Wels gab der Klage teilweise statt und sprach der Gemeinde 632.870,35 Euro zu, da die Abwässer laut Staatsanwaltschaft illegal und unzureichend behandelt auf der Deponie entsorgt wurden, was zu einer Verunreinigung des Trinkwassers führte.

Gefährliche Abfälle auf der Deponie gelagert

In der Berufung erhöhte das Oberlandesgericht Linz den Betrag auf 769.058,74 Euro und bestätigte die Haftung. Die Ablagerung gefährlicher Abfälle auf der Deponie wurde als „eklatant rechtswidrig“ eingestuft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision beim Obersten Gerichtshof ist möglich. Es wurden im Trinkwasser unter anderem die Stoffe Clopyralid, Clomazon, Metalaxyl und Metribuzin festgestellt. Dadurch kam es zu einer massiven Beeinträchtigung des Grundwassers.

"Voller Erfolg"

"Diese Entscheidung ist für uns ein voller Erfolg. Auch die mittlerweile zweite Instanz hat uns recht gegeben und den Schadenersatz sogar noch erhöht. Ich sehe uns als Gemeinde am richtigen Weg und ich kann mir vorstellen, dass diese Causa für uns positiv ausgehen wird", so Ohlsdorfs Bürgermeisterin Inés Mirlacher.


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