Neu seit 2024
Salzburg hebt Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag ein

Symbolbild des Landes (Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter). Grünland, Landwirtschaft, Raumordnung. Im Bild der Raum Saalfelden, Zeller Becken. 6.11.2022  | Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
  • Symbolbild des Landes (Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter). Grünland, Landwirtschaft, Raumordnung. Im Bild der Raum Saalfelden, Zeller Becken. 6.11.2022
  • Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
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Mit Jahresbeginn 2024 wird im Bundesland Salzburg ein Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag für unbefristet gewidmetes und unbebautes Wohnbauland eingehoben.

SALZBURG. Mit Jahresbeginn 2024 wird im Bundesland Salzburg erstmals ein Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag eingehoben und somit „scharf“ gestellt. Das teilte das Landes-Medienzentrum Salzburg mit. Der Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag gilt für unbefristet gewidmetes und unbebautes Wohnbauland. Zuständig für die Abgabe sind die Gemeinden. Als Ausnahmen gelten etwa Eigenbedarf und wenn die Grundflächen aus verschiedenen Gründen nicht bebaubar sind.

Werden bereits gewidmete Baugrundstücke nicht bebaut, entstehen trotzdem Kosten für die Gemeinden - für die Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen wie Kanal und Wasser, aber auch für öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen.

„Für die Baulandmobilisierung gibt es kein Wundermittel, es braucht das Zusammenspiel von vielen kleinen Maßnahmen. Der Beitrag ermöglicht jetzt, dass gewidmetes Bauland im Bundesland so verwendet wird, wie es soll. Denn eines ist klar: Zweitwohnungen und Leerstand dürfen sich im Land Salzburg nicht auszahlen, solange junge Familien nur schwer leistbare Wohnungen finden“, betont Landesrat Martin Zauner.

Bereits seit 2018 ist Wohnbauland in Salzburg nur mehr befristet gewidmet und wird nach zehn Jahren, wenn es nicht bebaut wurde, wieder in Grünland rückgewidmet.

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