Autofrühling
Schlaglöcher: Lenker müssen angepasst fahren

Auf kostenlos benutzbaren Straßen haften Land oder Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit. | Foto: Pixabay
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Nach dem Winter entstehen oft neue Schlaglöcher auf den Salzburger Straßen. Wenn dadurch Schäden an deinem Fahrzeug entstehen, kann der Straßenerhalter unter Umständen haftbar gemacht werden. Aber, auch du selbst musst dein Fahrverhalten anpassen. 

SALZBURG. Mit dem Tauwetter entstehen Schlaglöcher. Die Ursache: Bei Minustemperaturen friert das Wasser, das durch defekte Oberflächen in den Straßenbelag eingedrungen ist, und zerreißt den Belag. Mit dem Tauwetter entstehen dort Schlaglöcher, die Reifen und Fahrwerk ernsthaft beschädigen können. "Der Straßenerhalter kann unter Umständen für Schäden durch Schlaglöcher haftbar gemacht werden", sagt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung.

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Nikolaus Authried | Foto: ÖAMTC/Postl

Wer haftet bei Schäden?

Auf kostenlos benutzbaren Straßen haften Land oder Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit. "Von grober Fahrlässigkeit spricht man zum Beispiel dann, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch in der Fahrbahn schon länger bekannt ist, die zuständige Behörde aber nichts dagegen getan hat und die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet hat", so Authried. Auf Mautstraßen, wie den vignettenpflichtigen Autobahnen oder Schnellstraßen, begründet bereits eine leichte Fahrlässigkeit eine Haftung des Straßenerhalters. 

Wie schaut es mit Schlaglöchern auf deinen Fahrtstrecken aus?

Aber: Eigenverantwortung gilt

Vorausschauendes Fahren und angepasste Geschwindigkeit sind aber Voraussetzungen dafür, dass man bei einem Schlagloch reagieren und Schäden vermeiden kann. Wer das nicht tut, riskiert eine Minderung der Ersatzansprüche oder die eigene Haftung, weiß der Experte.

Halte Details im Schadensfall fest

Der ÖAMTC-Rechtsberater empfiehlt: Im Schadensfall alle Details mit Fotos dokumentieren. Auch ein polizeiliches Unfallprotokoll kann für die anschließende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hilfreich sein.

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