Raserei und Drogen am Steuer
Polizei zieht mehrere Lenker aus dem Verkehr

Die Polizei zog einige Verkehrssünder aus dem Verkehr, unter anderem auch einen Alkolenker. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
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  • Die Polizei zog einige Verkehrssünder aus dem Verkehr, unter anderem auch einen Alkolenker. (Symbolbild)
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  • hochgeladen von Carmen Kurcz

Im Bundesland Salzburg kam es am 4. November zu mehreren Verkehrsdelikten. Unter anderem gab es mehrere Geschwindigkeitsübertretungen und es wurde eine Drogenlenkerin und ein Führerscheinlosen Alkolenker gestoppt.

SALZBURG. Die Polizei bemerkte am 4. November gegen 17 Uhr in Neumarkt ein Fahrzeug mit unsicherer Fahrweise.  Im Zuge einer durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle stellte sich heraus, dass der 34-jährige Lenker des Pkw keinen Führerschein besaß, meldete die Polizei. Es wurde ein Alkotest durchgeführt, dieser ergab einen Wert von 1,44 Promille. 

Am selben Tag führten Polizisten der Autobahnpolizeiinspektion St. Michael Geschwindigkeitsmessungen im Baustellenbereich der A10 bei Flachau durch. Ein 30-jähriger Kroate überschritt dabei die angegebene Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 66 km/h. Dem Kroaten wurde der Führerschein abgenommen und die Weiterfahrt wurde untersagt. 

Geschwindigkeitsübertretung und Drogenlenkerin 

Zudem ergaben Radarmessungen im Bezirk Tamsweg durch Verkehrspolizisten 105 Verkehrssünder, die sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hielten. Da ein Fahrzeuglenker die erlaubte Geschwindigkeit um 41 km/h überschritt, wir ein Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet. 

In Zell am See konnte im Zuge einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle festgestellt werden, dass eine 22-jährige Pkw-Lenkerin aus dem Pinzgau ihr Fahrzeug in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand lenkte. Der Drogenschnelltest reagierte positiv auf Kokain, weswegen die Lenkerin einer klinischen Untersuchung im Tauernklinikum Zell am See vorgeführt wurde. Außerdem wurde der 22-Jährigen der Führerschein abgenommen. Die festgestellten Übertretungen werden an die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt, so die Polizei. 

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