PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern
Rieder kämpft weiter für eine Gesetzesänderung

- Siegmund Schachinger mit einem demontierten PV-Modul seiner Anlage.
- Foto: Schachinger
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Seit vielen Jahren verfolgt Siegmund Schachinger aus Ried das Ziel, eine Gesetzesänderung bezüglich der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Mehrparteienhäuser zu erreichen. Nach einer für ihn negativen Gerichtsentscheidung wollte der 79-Jährige sein Ansinnen schon ad acta legen. Das neue Regierungsprogramm lässt ihn nun aber wieder hoffen.
RIED. Nachdem 2022 aufgrund des Ukraine-Krieges von der Regierung der Energienotstand ausgerufen wurde, hat Schachinger ohne die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung aller Wohnungseigentümer die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Mehrparteienhauses, in welchem er wohnt, erweitert. Eine Bewohnerin des Hauses klagte allerdings auf Entfernung der Erweiterung. Was folgte, war zum einen die Demontage, zum anderen auch ein Rechtsstreit zwischen den beiden. Denn Schachinger wollte den erneuten Aufbau der Erweiterung gerichtlich erwirken. "In einem Außer-Streit-Verfahren hätte eine Richterin die fehlende Zustimmung der Wohnungsbesitzerin durch einen richterlichen Beschluss ersetzen können. Sie hat dem Antrag aber nicht statt gegeben", so Schachinger.
Politischer Wille fehlte
Seine Enttäuschung war groß: "Es ging nicht nur um diese Photovoltaikanlage. Ich wollte ein richtungsweisendes Urteil für ganz Österreich", so Schachinger. Damit spielt er auf den Paragraf 16 des Wohnungseigentumsgesetzes, WEG, an, der für PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern eine 100-prozentige Zustimmung aller Wohnungseigentümer vorsieht. "In Deutschland, Frankreich und Spanien ist man von der Einstimmigkeit bereits abgekommen. Mehrheitsbeschlüsse seien dort mittlerweile ausreichend", so Schachinger. Besonders stört ihn auch die Gesetzeslage, dass nur die Eigentümer eine hundertprozentige Zustimmung brauchen, während für Dritte ein Mehrheitsbeschluss reicht. "Im Bundesministerium für Justiz wurde dafür 2024 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die mehrfach getagt hat. Leider fehlte da noch der politische Wille, eine entsprechende Anpassung der Gesetzeslage vorzunehmen. Das war auch der Grund, warum ich meine ursprüngliche Absicht, den Fall bis zum Obersten Gerichtshof zu beeinspruchen, fallen gelassen habe", so Schachinger.

- Die PV-Anlage von Siegmund Schachinger.
- Foto: Schachinger
- hochgeladen von Silvia Wagnermaier
Neue Regierung, neue Chance
Umso mehr war er im März 2025 über das neue Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS überrascht. Denn er fand eine Passage, die besagt, dass im Wohnungseigentumsrecht sicherzustellen ist, dass die Zustimmungserfordernisse so gestaltet werden, dass eine Dekarbonisierung ohne Erfordernis der Einstimmigkeit möglich ist. Dekarbonisierung bedeutet, so schnell wie möglich von der Nutzung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Öl auf kohlenstofffreie und erneuerbare Energiequellen umzusteigen. "Da steht also genau das, was ich schon so lange gefordert habe", so Schachinger.
Wieder aktiv
Inzwischen ist Schachinger wieder aktiv, um bei den zuständigen Nationalratsabgeordneten sein Anliegen zu deponieren. "Es gab bereits sehr gute Gespräche, zum Beispiel mit dem Abgeordneten Manfred Hofinger. Mal sehen, was letztlich rauskommt. Es wird sicherlich noch einige Zeit dauern, da die Regierung momentan vorrangigere Themen abzuarbeiten hat. Ich warte jetzt mal ab, was sich politisch tut. Falls es länger dauert, überlege ich, nochmals einen Antrag auf Ersatzzustimmung beim Bezirksgericht Ried zu stellen", so Schachinger.
in welchem er wohnt,


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