Coronavirus
Wie erwartet: Weitere Veranstaltungen abgesagt

- Der TVB Reutte musste den Großteil der geplanten Veranstaltungspunkte absagen. Das Wochenprogramm kann aber durchgeführt werdne.
- Foto: TVB Reutte
- hochgeladen von Günther Reichel
REUTTE (rei). "Gesundheit und Sicherheit aller Gäste und Einheimischen stehen für uns an erster Stelle. Daher haben wir uns mit sämtlichen Veranstaltern schweren Herzens dazu entschieden, die geplanten Großveranstaltungen im Bergherbst abzusagen", heißt es aus dem Büro des Tourismusverbandes Naturparkregion Reutte.
Die Bezirksblätter hatten schon zuvor von der Absage des Herbstmarktes und des Tuiflumzugs berichtet (den Beitrag dazu lesen Sie hier) und auf mögliche weitere Absagen hingewiesen. Nun kommt die Bestätigung.
Gefährdungen vermeiden
„Aus Verantwortung für die Region und um jegliche Gefährdung für die Wintersaison zu vermeiden, haben wir uns schweren Herzens dazu entschieden, die Großveranstaltungen im Bergherbst abzusagen. Wir sind in der glücklichen Lage auf geringe COVID19-Fallzahlen mit grüner Ampel verweisen zu können und stellen die Sicherheit für Gäste und Einheimische in den Vordergrund“, erklärt Hermann Ruepp, Obmann des Tourismusverbandes Naturparkregion Reutte.
Konkret betrifft die Absage den Historischen Markt zu Ehrenberg vom 25. bis 27. September sowie vom 16. bis 18. Oktober, den Reuttener Herbstmarkt am 3. Oktober, das Törggelen am Zeillerplatz am 10. und 11. Oktober sowie die Veranstaltung Kulinarisches Ehrenberg mit der Eröffnung des Felsganges am 18. Oktober.
Wochenprogramm bleibt
Von der Absage unberührt bleibt bis auf oben genannte Events das für den Bergherbst ausgearbeitete Wochenprogramm. Auch die Bergherbst Hotel- und Kulinarikpartner bleiben bestehen. Dem Genuss der herbstlichen Landschaft und regionalen kulinarischen Schmankerl steht also nichts im Wege.
Der Blick geht nach vorne
„Unter dem Banner eines Bergfrühlings wollen wir verschiedene Veranstaltungen zum Saisonsauftakt im Frühjahr 2021 nachholen und freuen uns darauf, diese Termine rechtzeitig bekannt zu geben.“, so Ruepp abschließend.
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