Wer zahlt bei Selbstüberschätzung?

- <f>Bad Gasteiner Bergretter</f> beim Einsatz auf der Palfnerscharte am Graukogel im August 2017.
- Foto: Bergrettung
- hochgeladen von Julia Hettegger
Vermisste Wanderer fliegen gratis Heim – auch bei Selbstverschulden; Verletzte aber zahlen.
Insgesamt 16 Mal rückte die Bergrettung Bad Gastein in dieser Wandersaison zu Einsätzen aus. "Viele dieser Ausrückungen hätten durch die betroffenen Wanderer selbst verhindert werden können", weiß der Ortsstellenleiter Roland Pfund. Gute Tourenplanung, die richtige Ausrüstung und das Einholen von Informationen über die derzeitigen alpinen Gegebenheiten hätten häufig schlimmeres verhindern können, sagt Pfund und berichtet von einem konkreten Fall.
Kein Einzelfall
"Wir wurden von einem Urlauber um 17.30 Uhr alarmiert, da er durchnässt war, im Schnee steckte und nicht mehr weitergekommen ist. Er hatte sich um 11 Uhr – also viel zu spät für eine sechsstündige Bergtour – mit einer Wanderkarte auf den Weg zur Palfnerscharte gemacht. Tatsächlich war er auch fest überzeugt, dort oben angekommen zu sein. Wegen seiner Umgebungsbeschreibung vermuteten wir allerdings, dass er sich verirrte hatte. Selbst als ihn der Polizeihubschrauber in Turnschuhen, T-Shirt und ohne warmer Jacke abgeholt hatte, glaubte er den zehn einheimischen Bergrettern nicht, dass er sich nicht auf der Palfnerscharte befunden hatte. Der Mann war uneinsichtig und zeigte keine Dankbarkeit über seine Rettung."
Keine Tour ohne Planung
Dass es in diesem konkreten Fall so weit gekommen ist, liegt laut Pfund an einem häufigen Fehler von Wanderern – der Fehleinschätzung. "Vor allem im Herbst sollte man ohne warmer Jacke, Haube, Handschuhe und Stirnlampe nicht auf den Berg gehen. Wenn der Weg, den man eingeschlagen hat, keine Markierungen mehr aufweist, muss man umdrehen. Wenn man keine Wanderkarte lesen kann, sollte man sich z.B. von Wanderroutenplanern über Apps lotsen lassen. Und wer nicht einschätzen kann, wie die Gegebenheiten vor Ort sind – ob z.B. Schnee liegt oder nicht – der sollte das bei der Bergrettung oder im Tourismusbüro erfragen", rät Pfund.
Der Verletzte zahlt
Dass jedem am Berg verirrten oder verletzten Menschen geholfen werden muss, ist Pfunds oberstes Gebot. "Aber besonders bei Undankbarkeit und Uneinsichtigkeit von Selbstüberschätzern ärgern wir Bergretter uns schon", sagt der Ortsstellenleiter. "Immer wieder bemerken wir, dass Suchaktionen der Bergrettung oder mit dem Hubschrauber von den Betroffenen als Kavaliersdelikte abgetan werden – vor allem, weil Vermisstensuchen mit dem Polizeihubschrauber durchgeführt werden und nicht vom Vermissten selbst, sondern von den Steuerzahlern, zu bezahlen sind. Bei Verletzungen zahlt der Betroffene dagegen zwischen 3.500 und 7.000 Euro für die Flugrettung", erklärt der Ortsstellenleiter. "Das ist nicht fair und hat meiner Meinung nach ein bedenkliche Außenwirkung." Pfund hofft, dass sich der "Gratis-Talflug" nicht zur "Touristenattraktion" entwickelt.
Solche Fälle sanktionieren
Von der Presseabteilung der Landespolizeidirektion Salzburg heißt es dazu: "Die Polizei ist verpflichtet, Fahndungsmaßnahmen nach Abgängigen zu setzen und sicherheitspolizeilich zu agieren. Bisher kann eine mutwillig verursachte Suche oder Bergung nur auf Umwegen sanktioniert werden, wenn ein sogenannter Missbrauch von Notzeichen nachgewiesen wird. Eine Einforderung der tatsächlichen Einsatzkosten ist bis jetzt nicht möglich. Aufgrund von vermehrt auftretendem fahrlässigen Verhalten am Berg ist eine Gesetzesvorlage in Ausarbeitung, die solche Fälle künftig sanktionierbar machen soll."Insgesamt 16 Mal rückte die Bergrettung Bad Gastein in dieser Wandersaison zu Einsätzen aus. "Viele dieser Ausrückungen hätten aber durch die betroffenen Wanderer selbst verhindert werden können", weiß der Ortsstellenleiter Roland Pfund. Gute Tourenplanung, die richtige Ausrüstung und das Einholen von Informationen über die derzeitigen alpinen Gegebenheiten hätten häufig schlimmeres verhindern können, sagt Pfund und berichtet von einem konkreten Fall.


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