Zell am See
Über eine Stunde gratis Parken in der Innenstadt

- In Zell am See kann man künftig über eine Stunde lang gratis parken, wenn man in der Innenstadt etwas kauft oder konsumiert.
- Foto: Neumayr
- hochgeladen von Johanna Grießer
Die Stadtgemeinde Zell am See beschloss Maßnahmen zur Belebung der Zeller Innenstadt. Wer dort künftig etwas konsumiert oder kauft, bekommt sein Parkgeld (bis 1€) rückerstattet.
ZELL AM SEE. "Im Zusammenhang mit der schrittweisen Öffnung von Geschäften, öffentlichen Einrichtungen und Lokalen gab es in den letzten Tagen sehr konstruktive Gespräche zwischen den Zeller Wirtschaftstreibenden und Vertretern der Zeller Volkspartei", informiert Vizebürgermeisterin Salome Rattensberger. Sie hat vorübergehend das Amt von Bürgermeister Andreas Wimmreuter übernommen.
Ziel war es, Schritte und Unterstützungen zur Bewältigung der Corona-Krise zu erörtern und einen gemeinsamen Weg mit konkreten Maßnahmen zu finden. "Uns ist es ein besonderes Anliegen, unsere Stadt sowohl für unsere Wirtschaftstreibenden, als auch für alle Einheimischen und Gäste, die das Flair unserer Altstadt bei einem Stadtbummel genießen möchten, ständig weiter zu entwickeln", so die Vizebürgermeisterin.
Nach dem Beschluss der Gemeindevorstehung vom 18. Mai werden in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Stadtmarketing Zell am See folgende Punkte umgesetzt:
- 1 Stunde Gratisparken in den Kurzparkzonen der Zeller Innenstadt
Ab 1. Juni wird beim Bezahlen der Parkgebühr ein Doppelticket ausgedruckt. Eines davon gibt man wie bisher hinter die Windschutzscheibe, das zweite wird bei Konsumation oder Einkauf in der Innenstadt vorgelegt. Vom Gastronom oder Händler bekommt man den bezahlten Betrag rückerstattet (maximal bis zur Höhe von einem Euro, das ist aktuell eine Parkzeit von 1 Stunde und 12 Minuten). Bis zum 30. September übernimmt die Stadtgemeinde die Kosten der Vergütung. - Möglichst viel Platz für die Gastronomie
Es soll möglich sein, die vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Gästen besser organisieren zu können. Bei Flächen, die die Stadtgemeinde gemietet hat und die gastronomisch genutzt werden, wurde beschlossen, besonders kulant zu sein. Dies ist natürlich nur möglich, wo es die Platzverhältnisse zulassen; Feuerwehrzufahrten und andere bestehende Einschränkungen müssen natürlich auch weiterhin eingehalten werden. - Evaluierung der von der Stadtgemeinde Zell am See für 2020 festgelegten Höhe der Nutzungsentgelte für die Benutzung öffentlicher Flächen nach der Sommersaison. Ziel ist es, bei maßgeblichen Geschäftseinbußen entsprechende Erleichterungen zu bieten.
- Einen weiteren Mehrwert die Zeller Innenstadt zu besuchen, bildet ein lukratives Gutscheinheft, welches von den Zeller Innenstadtkaufleuten zur Verfügung gestellt wird.


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