Feuerwerk
Silvesterknallerei – Perger Zivilschutz empfiehlt Verzicht
"Unnötige Silvesterknallerei" – Perger Zivilschutz-Bezirksleiter Christian Zeindlhofer empfiehlt Verzicht vor Vorsorge.
BEZIRK PERG. Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden wieder unzählige Feuerwerke und Böller gekauft, um das neue Jahr mit lautem Krawall zu begrüßen. Dabei herrscht jedoch große Verletzungsgefahr. Deshalb rät der OÖ Zivilschutz dazu, auf die Silvesterknallerei zu verzichten.
Knallerei belastet Gesundheit und Umwelt
Verletzungen im Bereich des Innenohres durch den Krach sowie Verbrennungen und Augenverletzungen passieren häufig. Das lautstarke Spektakel ist außerdem eine Belastung für viele ältere oder kranke Menschen und die Tierwelt. Zum Selbstschutz gehört auch der Umweltschutz: „Die Silvesterknallereien belasten die Umwelt – man denke nur an den Müll, der oft nicht weggeräumt wird“, sagt OÖ Zivilschutz-Bezirksleiter Christian Zeindlhofer, „Nicht selten sind auch Sachbeschädigungen und Brände durch Blindgänger oder unsachlich bediente Feuerwerkskörper die Folge.“
„Wir informieren die Bevölkerung auch über Selbstschutz beim Silvester-Feuerwerk, aber wir sagen ganz klar: Verzicht kommt hier vor Vorsorge! Wir appellieren an alle Bürger, zum Wohle der Umwelt und der Menschen - und auch für sich selbst - auf die Silvesterknallerei zu verzichten.“
Christian Zeindlhofer, Perger Bezirksleiter des OÖ Zivilschutz
Die gesetzliche Lage
Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern der Kategorie F2 (in Österreich ist dies die gängigste verkaufte Kategorie) ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum oder die öffentliche Sicherheit und keine unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alten- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten.
Zum Selbstschutztipp
Die Verordnungen werden in den Gemeindezeitungen bzw. auf der Amtstafel veröffentlicht: „Viele Bürger wissen trotzdem nichts von diesen Regelungen – und setzen die Unwissenheit mit einer Erlaubnis gleich“, so Zeindlhofer. Auf zivilschutz-ooe.at gibt es einen Selbstschutztipp zu diesem Thema.
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